Ihre ABC Motorbootschule und Segelschule gibt Antworten auf die meist gestellten Fragen zum Sportbootführerschein See
Die korrekte Bezeichnung ist Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen. Im täglichen Sprachgebrauch verkürzt man es gern auf Sportbootführerschein See oder auch SBF See.
Der Sportbootführerschein See ist vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten (Segel- und Motorbooten!) mit Antriebsmaschine ab einer Nutzleistung von 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren (Betriebsart S1 Dauerbetrieb) im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen, also in Küstengewässern.
Ja, der SBF-See gilt für deutsche Staatsbürger oder Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland international.
Nein, hier gibt es keine Beschränkung.
Nein, hierfür ist der Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen erforderlich.
Ja, er ist zwingend Voraussetzung. Auch in der Theorieausbildung baut der SKS auf den Sportbootführerschein See auf.
Das Mindestalter ist 16 Jahre. Zur Prüfung kann man maximal drei Monate vor dem 16. Geburtstag antreten.
Durch einen ärztlichen Tauglichkeitsnachweis (Formular!) wird zudem die Tauglichkeit des Prüflings bescheinigt.
Idealerweise kombiniert man an einem Tag die Theorieprüfung und die Praxisprüfung. Dann findet die Prüfung vor dem Prüfungsausschuss des Deutschen Motoryachtverbandes DMYV am Starnberger See statt. Auswärtige können natürlich die Prüfung auch bei einem anderen Prüfungsausschuss und auch an einem anderen Gewässer ablegen.
Der Sportbootführerschein See kann bei den Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes DMYV oder des Deutschen Segler-Verbandes DSV abgelegt werden.
Prüfungsmöglichkeiten gibt es viele. Für den Bereich München sind die Termine des DMYV Prüfungsausschusses aufgelistet unter: https://www.pa-muenchen.de/aktuelles/beitrag/?permalink=termine-m%C3%BCnchen
Kann man die Prüfungsteile Theorie und Praxis trennen?
Ja, das geht. Zwischen den beiden Prüfungsteilen Theorie und Praxis darf maximal ein Jahr liegen.
Ja, für die Prüfung muss ein Tauglichkeitsnachweis vorgelegt werden. Dieses wird auf einem bestimmten Formular ausgestellt und beinhaltet v.a. Sehvermögen, Farbunterscheidungsvermögen, Hörvermögen und Allgemeinbefinden.
Jeder approbierte Humanmediziner. Ärzte dürfen aber nicht sich selbst ein Attest ausstellen. Der Tauglichkeitsnachweis muss auf einem vorgegebenen Formular ausgestellt werden.
Das Formular für den Tauglichkeitsnachweis gibt es unter folgender Adresse zum Download:
http://www.sportbootfuehrerscheine.org/formulare-und-vordrucke.html
Der Prüfungsantrag wird an den zuständigen Prüfungsausschuss gestellt. Mit Ihrem Kurs bei ABC informieren wir Sie ausführlich über die Details und das Prozedere.
Ja, das ist möglich und sinnvoll. Für den Binnen Motor ist lediglich eine Theorieprüfung erforderlich, der Praxis Motor Teil wird vom SBF-See anerkannt.
Für die Theorieausbildung gibt es bei ABC mehrere Möglichkeiten: Theoriekurse (ein Wochenende) in München-Unterhaching, standortunabhängige Live-Online-Kurse oder den Onlinekurs als Selbstlernkurs oder einen Theoriekurs (Präsenzkurs ein Wochenende bzw. Online-Live-Kurs mit Kursleiter) zu festgelegten Terminen. Wir empfehlen eine Vorlaufzeit zum Lernen von ca. 3-4 Wochen bis zur Prüfung.
Die Praxis besteht aus zwei bis drei Motorboot-Übungsstunden am Starnberger See oder Ammersee im Zeitraum von 1-2 Wochen vor der Prüfung.
Die Praxisausbildung findet wahlweise am Starnberger See, Ammersee oder Main-Donau-Kanal statt. Die Termine werden individuell vereinbart.
Eine detaillierte Kostenplanung zum SBF See finden Sie unter: Kosten Sportbootführerschein See